Ein Artikel in Kooperation mit Jura für alle Im Text verwendete grammatische Formen schließen alle geschlechtlichen Identitäten ein. von Julia Rebecca Kohler (Law&Legal) Die Enteignung eines Grundstückseigentümers ist (lediglich) dann zulässig, wenn sie durch oder aufgrund eines rechtmäßigen Eingriffsgesetzes zum Wohle der Allgemeinheit erfolgt,...
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