Häufig gestellte Fragen:

Du kannst Dich mit allen Fragen in nachfolgenden Rechtsgebieten an Law&Legal wenden. Falls Du Dir unsicher bist, schreibe uns trotzdem gerne.

Wichtig: Wir beraten nicht im Strafrecht und Steuerrecht.

Vor allem erreichen uns Fragen aus den Bereichen:

  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Kaufrecht (Rücktritt; Widerrufs- und Rücktrittsrecht)
  • Mietrecht
  • Sachenrecht (v.a. Eigentumsfragen
  • Erb- und Familienrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz
  • Verwaltungsrecht

Leider können wir nicht jeden Fall übernehmen. Unsere Berater:innen sind aktuell noch im Studium. Bitte habe Verständnis, dass wir sehr komplizierte und umfangreiche Fällen nicht bearbeiten können. Wir beraten keine Anfragen, die 2.000 Euro übersteigen.

Jeder kann sich an Law&Legal mit einem Problem oder einer Frage wenden. Vorrangig unterstützen wir Menschen, die sich keine anwaltliche Beratung leisten können.

Die Beratung von Law&Legal ist vollständig kostenlos. 

Voraussetzung für die Beratung ist eine Mandatsvereinbarung, die wir mit Dir abschließen. Es entstehen Dir keine Kosten. Die Vereinbarung wird mit dem Verein Law&Legal Studentische Rechtsberatung e. V. geschlossen, nicht mit den einzelnen Berater:innen.

Deine Fallanfrage kannst Du ausschließlich über das Anfrageformular stellen. Beschreibe Dein Problem möglichst genau mit allen Informationen. Gib lieber etwas mehr an, als zu wenig. Unser Team prüft die Anfrage und meldet sich in der Regel innerhalb einer Woche bei Dir.

Die Beratung ist sehr vielseitig und verläuft immer in Absprache mit Dir. Unsere Berater:innen übernehmen den Kontakt zur Gegenseite. Sie verfassen dazu Schriftsätze, überprüfen Deine Verträge oder entwerfen neue Verträge. Leider können wir Dich nicht vor Gericht vertreten.

Wir achten sehr darauf, alle Fälle vertraulich und datenschutzkonform zu behandeln. Deine Fallanfrage wird dem Leitungsteam am Standort bekannt. Dein gesamter Fall wird jedoch nur durch die für Dich eingeteilten Berater:innen und Berater sowie unterstützende:n Rechtsanwalt:in bekannt. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gilt nicht.

Dein Fall wird von überdurchschnittlich qualifizierten Jurastudierenden beraten. Die Berater:innen dürfen zwar noch nicht vollständig alleine beraten, daher werden sie durch Rechtsanwälte unterstützt. Die studierenden Berater:innen bearbeiten Deinen Fall mit großmöglicher Sorgfalt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Beratung nicht durch Rechtsanwälte erfolgt.

Wir sind zu einer sorgfältigen Beratung verpflichtet. Wir können aber keinen Erfolg garantieren. Wir haften für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz als Verein. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ermöglicht uns die außergerichtliche Beratung, ohne als Anwält:in zugelassen zu sein und unentgeltlich zu beraten. Gemäß § 6 Abs. 2 RDG werden wir durch eine qualifizierte Person unterstützt („Person mit Befähigung zum Richteramt“). Hierzu arbeiten wir eng mit unseren unterschiedlichen Kooperationspartnern zusammen.

de_DEDeutsch
GDPR Cookie Consent with Real Cookie Banner