Bedarf ich eines besonderen Grundes, um meinen Mietvertrag zu kündigen?

Ein Artikel unseres Kooperationspartners Jura für alle Im Text verwendete grammatische Formen schließen alle geschlechtlichen Identitäten ein. von Michael Titze und Lukas Kleinert (Jura für alle) Ist der Mietvertrag befristet, kann er nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, andernfalls bedarf es grundsätzlich keines besonderen Grundes für die Kündigung. Bei einem unbefristeten Mietvertrag über Wohnraumbedarf jedoch der… Bedarf ich eines besonderen Grundes, um meinen Mietvertrag zu kündigen? weiterlesen

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