Ein Artikel in Kooperation mit Jura für alle Im Text verwendete grammatische Formen schließen alle geschlechtlichen Identitäten ein. von Julia Rebecca Kohler(Law&Legal) Die Enteignung eines Grundstückseigentümers ist (lediglich) dann zulässig, wenn sie durch oder aufgrund eines rechtmäßigen Eingriffsgesetzes zum Wohle der Allgemeinheit erfolgt, verhältnismäßig ist und der Enteignete angemessen entschädigt wird. Was ist unter einer Enteignung zu verstehen?… Enteignung eines Grundstückseigentümers weiterlesen