Law&Legal studentische Rechtsberatung e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, welcher unentgeltliche Rechtsberatung für bedürftige Menschen und Studierende anbietet. Die rechtliche Grundlage für Beratung durch Studierende bildet § 6 Abs. 2 RDG. Das Beratungsangebot beschränkt sich auf eine Streitwertgrenze von 5000 €. Aus dem Beratungsspektrum exkludiert sind Fälle des Steuer- und Strafrechts. Die Tätigkeiten als Berater:innen ermöglichen Studierenden der Rechtswissenschaften, praktische juristische Erfahrung zu sammeln und dabei einen Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft zu leisten. Um ein konstant hohes Beratungsniveau sicherzustellen, achten wir bei der Auswahl unserer Berater:innen auf überdurchschnittliche universitäre Leistungen, soziales Engagement und hervorragende kommunikative Fähigkeiten. Die Beratungstätigkeit findet stets unter Anleitung von Volljuristinnen und Volljuristen statt. Darüber hinaus ermöglichen wir unseren Mitgliedern die Fortbildung über beratungs- und rechtsgebietsspezifische Workshops in Zusammenarbeit mit unseren regionalen und überregionalen Partnerkanzleien.
Hier könnt ihr die aktuelle Satzung unseres Vereins einsehen:
Der Vereinsvorstand von Law&Legal e.V. wird zurzeit von insgesamt sechs Vorstandsmitgliedern gestellt. Der geschäftsführende Vorstand (Julia Neubauer (Vors.), Juliane Hofmann, Clara Wiemer, Miran Özkan) vertritt den Verein. Die Vorstandsmitglieder nehmen maßgeblich vereinsübergreifende und repräsentative Aufgaben wahr und entscheiden über die strategische Ausrichtung des Vereins. Der Verein lebt durch den intensiven Austausch. Die Standorte wirken aktiv an der Vereinsarbeit mit und bringen sich in den vereinsinternen Ausschüssen ein.
Der Aufsichtsrat ist ein selbstständiges Vereinsorgan. Seine zentrale Aufgabe ist die anlassbezogene Beratung des Vorstands. Weiterhin dient er als allgemeines Kontrollgremium bei der Überwachung der Vorstandsarbeit und ist an bestimmten vereinsinternen Vorgängen wie etwa dem Mitgliederausschlussverfahren beteiligt. Der Aufsichtsrat setzt sich in der Regel aus langjährigen Vereinsmitgliedern zusammen, die ihre Vereinserfahrung aus ehemaliger Leitungs- und Vorstandsarbeit zur Qualitätskontrolle im Aufsichtsrat einsetzen.
Während des gesamten Beratungsprozesses arbeiten wir eng mit Volljuristinnen und Volljuristen in unserem Vereinsbeirat zusammen. Dadurch verbessern wir einerseits die Beratungsqualität und werden andererseits den Anforderungen des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetzes) gerecht.
Wir suchen dabei regelmäßig neue Mitglieder für unseren Vereinsbeirat. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Vereinsvorstand in Verbindung. Wir freuen uns über eine zukünftige Zusammenarbeit mit Ihnen!
Unser Vereinsbeirat besteht aktuell unter anderem aus:
Rechtsanwalt
Valentin Löffelad ist seit 2019 Vereinsbeirat und als Anwalt in Tübingen niedergelassen.
Rechtsassessor und Doktorand
Notarassessor
Rechtsassesor
Jan Fabian Roller ist Volljurist und seit 2015 Vereinsbeirat. Er betreut ehrenamtlich den Berliner Standort.
LL.M., Syndikusrechtsanwalt
Patrick ist bereits seit 2012 als Vereinsbeirat von Law&Legal tätig. Er ist Betrieblicher Datenschutzbeauftragter und Syndikusrechtsanwalt der SEW Eurodrive GmbH & Co. KG.
Professor
Prof. Dr. André Meyer, LL.M. ist Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht und Steuerrecht, Gesellschafts- und Bilanzrecht an der Universität Bayreuth und seit 2016 Mitglied des Vereinsbeirats.