Sie können sich mit allen Fragen in nachfolgenden Rechtsgebieten an Law&Legal wenden. Falls Sie sich unsicher sind, schreiben Sie uns trotzdem gerne.
Wichtig: Wir beraten nicht im Strafrecht und Steuerrecht.
Vor allem erreichen uns Fragen aus den Bereichen:
Leider können wir nicht jeden Fall übernehmen. Unsere Berater:innen sind aktuell noch im Studium. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir sehr komplizierte und umfangreiche Fällen nicht bearbeiten können. Wir beraten keine Anfragen, die den Wert von 5.000,00 Euro übersteigen.
Jeder kann sich an Law&Legal mit einem Problem oder einer Frage wenden. Vorrangig unterstützen wir Menschen, die sich keine anwaltliche Beratung leisten können.
Die Beratung von Law&Legal ist vollständig kostenlos.
Voraussetzung für die Beratung ist eine Mandatsvereinbarung, die wir mit Ihnen abschließen. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Die Vereinbarung wird mit dem Verein Law&Legal Studentische Rechtsberatung e.V. geschlossen, nicht mit den einzelnen Berater:innen.
Ihre Fallanfrage können Sie ausschließlich über das Anfrageformular stellen. Beschreiben Sie Ihr Problem möglichst genau mit allen Informationen. Geben Sie lieber etwas mehr an als zu wenig. Unser Team prüft die Anfrage und meldet sich in der Regel innerhalb einer Woche bei Ihnen.
Die Beratung ist sehr vielseitig und verläuft immer in Absprache mit Ihnen. Unsere Berater:innen übernehmen den Kontakt zur Gegenseite. Sie verfassen dazu Schriftsätze, überprüfen Ihre Verträge oder entwerfen neue Verträge. Leider können wir Sie nicht vor Gericht vertreten.
Wir achten sehr darauf, alle Fälle vertraulich und datenschutzkonform zu behandeln. Ihre Fallanfrage wird dem Leitungsteam am Standort bekannt. Ihr gesamter Fall wird jedoch nur durch die für Sie eingeteilten Berater:innen sowie unterstützende Rechtsanwält:innen bekannt. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gilt nicht.
Ihr Fall wird von überdurchschnittlich qualifizierten Jurastudierenden beraten. Die Berater:innen dürfen noch nicht vollständig alleine beraten, daher werden sie durch Rechtsanwälte unterstützt. Die studierenden Berater:innen bearbeiten Ihren Fall mit großmöglicher Sorgfalt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Beratung nicht durch Rechtsanwälte erfolgt.
Wir sind zu einer sorgfältigen Beratung verpflichtet. Wir können aber keinen Erfolg garantieren. Wir haften für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz als Verein. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ermöglicht uns die unentgeltliche, außergerichtliche Beratung, ohne als Anwalt oder Anwältin zugelassen zu sein. Gemäß § 6 Abs. 2 RDG werden wir durch eine qualifizierte Person unterstützt („Person mit Befähigung zum Richteramt“). Hierzu arbeiten wir eng mit unseren unterschiedlichen Kooperationspartnern zusammen.